Welche Prüfkriterien gibt es und wie viele müssen erfüllt sein?
Wie haben für die Begutachtung Ihrer Einrichtung insgesamt 102 Kriterien entwickelt. Diese Kriterien beziehen sich auf die drei Dimensionen Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde.
Den Begutachtungen mit zweijähriger Geltungsdauer werden diese 102 Kriterien in vollem Umfang zugrunde gelegt. Bei den Begutachtungen mit nur einjähriger Geltungsdauer werden 62 Kriterien stets, die restlichen 40 Kriterien jeweils zur Hälfte bei den geraden und ungeraden Jahren angewendet, insgesamt also jeweils 82 Kriterien.
Der Grüne Haken wird vergeben, wenn in jeder der drei Dimensionen mindestens 80% der Kriterien erfüllt sind.
Wie werden die unterschiedlichen Schwerpunkte bei Pflegeheimen und Seniorenresidenzen berücksichtigt?
Eine trennscharfe Abgrenzung beider Versorgungsformen ist in vielen Fällen nicht möglich. Dies haben wir bei der Entwicklung der Qualitätskriterien berücksichtigt und unseren Fragenkatalog flexibel gestaltet. So werden - je nachdem, wie sich Ihre Einrichtung vorrangig versteht - bestimmte Kriterien als nicht anwendbar außer Acht gelassen werden. Unterschiedliche Fragenkataloge für die beiden Versorgungsformen haben sich als nicht praktikabel erwiesen.
Muss eine Bewohnervertretung vorhanden sein?
Zwingende Voraussetzung für eine Begutachtung ist das Vorhandensein eines kollektiven Vertretungsgremiums der Bewohnerschaft ( z. Bsp. Bewohnerbeirat, Bewohnerfürsprecher, Sprecherrat ), das als Sprachrohr und Interessenvertretung der Bewohnerschaft anzusehen ist. Das Konzept der Qualitätsprüfung ist darauf aufgebaut, auch Interviews mit diesem Gremium zu führen. Daher ist es unabdingbar, dass ein solches Gremium besteht.
Wir gratulieren zum
1. Grünen Haken:
Römergarten Senioren-Residenz Haus Stephan
67363 Lustadt
der Einrichtung
BELLINI Senioren-Residenz Dorsten GmbH
46284 Dorsten
der Einrichtung
CURA Seniorencentrum Ahrensbök
23623 Ahrensbök
der Einrichtung