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Ausstattung Zi. / Wo.





Ausstattung Heim















Leistungsangebote

Verpflegung






Pflege / ärztl. Versorgung






soz. Betreuung







Stichwort / Leistungsmerkmal:

Stichwort zu Angebot oder Ausstattung (z. B. "eigene Möblierung", "Friseur", "Vollkost")

Allgemeine Fragen

Warum sind noch nicht alle Heime mit ihren Kontaktdaten vertreten?
Das Heimverzeichnis befindet sich noch im Aufbau. Täglich werden weitere Heime in das Heimverzeichnis aufgenommen.

Warum sind nicht bei allen Heimen die Strukturdaten eingetragen?
Die Strukturdaten werden von den Heimen selbst eingetragen. Der Anteil der Heime, die mit ihren Strukturdaten vertreten sind, steigt täglich.

Warum sind nur bei wenigen Heimen Angaben zur Verbraucherfreundlichkeit vorhanden?
Das Heimverzeichnis befindet sich noch im Aufbau. Sobald eine größere Zahl von Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung stehen wird, wird die Anzahl der begutachteten Heime schnell zunehmen. Aus einem Fehlen von Angaben zur Verbraucherfreundlichkeit kann daher nicht geschlossen werden, dass ein Heim nicht verbraucherfreundlich ist.

Wann bekommt ein Heim Verbraucherfreundlichkeit attestiert?

Zur Bestimmung der Verbraucherfreundlichkeit erfassen wir drei Dimensionen von Lebensqualität: Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde. Jeder Dimension sind etwa 40 Kriterien zugeordnet. Ein Heim wird als verbraucherfreundlich anerkannt, wenn in jeder Dimension mindestens 80% der Kriterien erfüllt sind.

Warum wird die Verbraucherfreundlichkeit nicht durch ein Notensystem oder eine Rangliste dargestellt?
Mit Blick auf die Interessenlage der Verbraucherinnen und Verbraucher und da die Heime freiwillig an der Begutachtung teilnehmen, attestieren wir Verbraucherfreundlichkeit ohne Stufung oder eine Rangliste der einzelnen Heime.

Wie kann ich mehrere Heime hinsichtlich ihrer Angebote oder hinsichtlich der Angaben zu ihrer Verbraucherfreundlichkeit vergleichen?

Ein Vergleich mehrerer Heime ist momentan technisch nicht möglich. Eine entsprechende Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Website ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Sind auch Heime für Menschen mit Behinderung im Heimverzeichnis vertreten?
Nein, das Heimverzeichnis informiert ausschließlich über stationäre Betreuungsangebote für ältere Menschen, weil die Erhebungsfragen nicht auf Heime für Menschen mit Behinderung ausgelegt sind.

Sind auch Angebote der Kurzzeitpflege, der Tagespflege oder der Nachtpflege im Heimverzeichnis vertreten?
Nein, das Heimverzeichnis informiert ausschließlich über Einrichtungen, die stationäre Langzeitpflege für ältere Menschen anbieten. Heime, die daneben auch Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege anbieten, können dies in den Strukturdaten angeben.

Sind auch Angebote des Betreuten Wohnens oder des Service-Wohnens im Heimverzeichnis vertreten?
Nein, grundsätzlich nicht. Das Heimverzeichnis informiert ausschließlich über Einrichtungen, die stationäre Langzeitpflege  für ältere Menschen anbieten. Heime, die daneben auch Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen anbieten, können dies in den Strukturdaten angeben.
Allerdings ist die Aufnahme ins Heimverzeichnis für solche Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder Service-Wohnens möglich, die eine Kombination von Wohnen und Pflege unter einer einheitlichen Organisationsverantwortung anbieten.

Wer kann zusätzliche Heime ins Heimverzeichnis eintragen?
Zusätzliche Heime können ausschließlich von den Heimen selbst eingetragen werden.

Wer kann fehlerhafte Angaben bei Kontaktdaten und Strukturdaten von Heimen korrigieren?
Korrekturen an den Einträgen zu Kontaktdaten und Leistungsangebot können ausschließlich die Heime selbst vornehmen.



Fragen von Trägern


Aus welchen Quellen stammen die Kontaktdaten?
Sofern Heime ihre Kontaktdaten nicht selbst eingetragen haben, stammen sie aus öffentlich zugänglichen Listen, Verzeichnissen und Datenbanken. Der Projektplan sieht vor, dass die Kontaktdaten sämtlicher Heime ohne Rücksprache mit den Einrichtungen übernommen werden, da eine individuelle Kommunikation mit Tausenden von Heimen zu aufwändig wäre. Heime, die im Heimverzeichnis nicht vertreten sein möchten, werden auf Wunsch wieder gelöscht.

Wie kann ein Heim neu ins Heimverzeichnis eingetragen werden?
Heime können sich zu diesem Zweck über den Träger-Bereich im Heimverzeichnis anmelden.
1. Ist das Heim bereits von uns mit seinen Kontaktdaten erfasst, dann kann es diese ergänzen oder abändern, die Strukturdaten eingeben und eine Begutachtung beantragen.
2. Ist das Heim noch nicht mit seinen Kontaktdaten erfasst, kann es diese eintragen. die Strukturdaten eingeben und eine Begutachtung beantragen.

Wie können fehlerhafte/veraltete Angaben korrigiert werden?
Heime können sich zu diesem Zweck über den Träger-Bereich mit den ihnen mitgeteilten Zugangsdaten im Heimverzeichnis einloggen und ihre Kontaktdaten korrigieren und die Strukturdaten abändern.

Wie können Doppeleinträge eines Heimes gelöscht werden?

Doppeleinträge von Heimen können entstehen, wenn aus verschiedenen Quellen Kontaktdaten für Heime in das Heimverzeichnis eingetragen wurden.
1. Heime, die von ihrem Träger in das Heimverzeichnis eingetragen wurden, können von diesem im Träger-Bereich "unsichtbar" geschaltet werden. Unsichtbare Einträge werden nach sechs Monaten gelöscht.
2. Heime, die von der BIVA eingetragen wurden, können aus Sicherheitsgründen nur per Löschantrag gelöscht werden. Dieser kann per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: loeschantrag@biva.de.

Ist es möglich, für ein Heim die Strukturdaten einzutragen, ohne zugleich eine Begutachtung zu beantragen?

Ja, eine Anmeldung zur Begutachtung ist für das Eintragen der Strukturdaten nicht erforderlich. Umgekehrt müssen aber die Strukturdaten vollständig eingetragen sein, bevor eine Begutachtung beantragt werden kann.

Wie kann ein Bild des Heimes hinzugefügt werden?

Bei den Kontaktdaten kann ein  Bild des Heimes hinzugefügt werden.
In der Dokumentverwaltung können Sie bis zu fünf Bilder hochladen, von denen momentan allerdings nur das erste angezeigt wird.
Bitte drücken Sie zunächst die Schaltfläche "Durchsuchen" und suchen das Bild auf der Festplatte Ihres PCs. Anschließend müssen Sie nur noch die Schaltfläche "Hochladen" drücken.
Die Größe der Bilder darf (jeweils) 5 MB nicht überschreiten.

Wie kann ein Link auf den Heimprospekt, den Heimvertrag, den MDK-Prüfbericht oder den Bericht der Heimaufsicht hinzugefügt werden?
Bei den Kontaktdaten können diese Dokumente hinzugefügt werden.
Bitte drücken Sie in der Dokumentverwaltung zunächst die Schaltfläche "Durchsuchen" und suchen das entsprechende Dokument auf der Festplatte Ihres PCs. Anschließend müssen Sie nur noch die Schaltfläche "Hochladen" drücken.

Wie kann ein Link zur eigenen Homepage des Heimes hinzugefügt werden?
Bei den Kontaktdaten kann ein Link zur eigenen Homepage des Heimes hinzugefügt werden. Ein entsprechender Eintrag könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:
"http://www.mein-heim-xyz.de"

Wie kann auf der Homepage eines Heimes ein Link auf den Eintrag dieses Heimes im Heimverzeichnis gesetzt werden?
Es ist möglich, direkt von der Homepage eines Heimes auf den Eintrag dieses Heimes im Heimverzeichnis zu verlinken.
Der entsprechende Eintrag muss folgendermaßen lauten:
"http://www.heimverzeichnis.de/index.php?id=28&hid=99999999"
Dabei ist anstelle von "99999999" die dem Heimträger mitgeteilte achtstellige Heimnummer einzusetzen.
Diese Adresse erhält man auch, wenn man das Heim im Heimverzeichnis sucht und die Adresszeile oben im Internet-Browser kopiert.

Wie kann auf der Homepage eines Heimes ein Link auf die Detailergebnisse zur Verbraucherfreundlichkeit für dieses Heim im Heimverzeichnis gesetzt werden?
Es ist möglich, direkt von der Homepage eines Heimes auf die Detailergebnisse zur Verbraucherfreundlichkeit zu verlinken.
Der entsprechende Eintrag muss folgendermaßen lauten:
"http://www.heimverzeichnis.de/index.php?id=49&hid=99999999"
Dabei ist anstelle von "99999999" die dem Heimträger mitgeteilte achtstellige Heimnummer einzusetzen.

Wie können Heimträger, die mehrere Heime betreiben, diese zentral zum Heimverzeichnis anmelden und deren Daten verwalten?
Heimträger, die sich für das Heimverzeichnis angemeldet haben, können im Träger-Bereich weitere Heime, die sie betreiben, eintragen.

Wie können die Bearbeitungsrechte für ein Heim von einer Person auf eine andere übertragen werden?
Ein Antrag auf Übertragung der Bearbeitungsrechte kann unter Angabe der Telefon- und Faxnummer per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: benutzerrechte@biva.de.

Wie kann ein Heim komplett aus dem Verzeichnis gelöscht werden?
Heime, die von ihrem Träger in das Heimverzeichnis eingetragen wurden, können von diesem im Träger-Bereich "unsichtbar" geschaltet werden. Unsichtbare Einträge werden nach sechs Monaten gelöscht.
Heime, die von der BIVA eingetragen wurden, können aus Sicherheitsgründen nur per Löschantrag gelöscht werden. Dieser kann per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: loeschantrag@biva.de.

Können auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder des Service-Wohnens im Heimverzeichnis eingetragen werden?
Dies ist momentan nur für solche Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder Service-Wohnens möglich, die eine Kombination von Wohnen und Pflege unter einer einheitlichen Organisationsverantwortung anbieten. Eine Begutachtung ist nur dann möglich, wenn mindestens 80% der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner vom gleichen ambulanten Pflegedienst betreut werden und bei der Begutachtung neben einer Leitungskraft des Wohnraumanbieters auch eine Leitungskraft des ambulanten Dienstes Auskunft gibt.

Wie kurzfristig kann eine Begutachtung angesetzt werden?
Dies hängt davon ab, ob in der Region, in der sich das Heim befindet, bereits ausreichend viele Gutachterinnen und Gutachter ausgebildet worden sind. Falls dies der Fall ist, kann eine Begutachtung in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen erfolgen. Die Ausbildungsplanung ergibt sich aus dem Ausbildungskalender, der über den Gutachter-Bereich allgemein zugänglich ist.

Wer beantwortet Fragen zum Ablauf einer Begutachtung?
Wenn Sie vor einer Begutachtung Fragen zu deren Ablauf haben, dann richten Sie diese bitte an: heimverzeichnis@biva.de

Wer beantwortet Fragen zu den Ergebnissen einer Begutachtung?
Wenn Sie nach einer Begutachtung Fragen oder Anmerkungen zu den Ergebnissen haben, dann richten Sie diese bitte an: heimverzeichnis@isis-sozialforschung.de.
Bitte vergessen Sie nicht, bei allen Anfragen die achtstellige Heimnummer anzugeben, da dies die Bearbeitung sehr erleichtert.
Falls Ihnen ein von unseren Gutachterinnen und Gutachtern ermitteltes Ergebnis nicht einleuchten sollte, dann werden wir dem gerne nachgehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur Klärung des Sachverhalts im Einzelfall Nachfragen nötig sein können, die unter Umständen zu einem gewissen zeitlichen Aufwand auf Seiten des Heimes führen.

In welchen zeitlichen Abständen muss sich ein Heim begutachten lassen, um als verbraucherfreundlich anerkannt zu bleiben?
Damit ein Heim, das als verbraucherfreundlich anerkannt wurde, diesen Status behält, muss es sich alle 12 Monate einer erneuten Begutachtung unterziehen. Hierzu muss das Heim eine Wiederholungsbegutachtung beantragen. Wenn es dies vergisst oder unterlässt, wird es hierzu automatisch aufgefordert.

Was bedeutet der grüne Haken?
Mit dem grünen Haken werden Heime gekennzeichnet, deren Verbraucherfreundlichkeit durch eine Begutachtung festgestellt wurde. Der grüne Haken wird auf ein Jahr befristet verliehen. Die Heime erhalten hierüber eine Urkunde im pdf-Format (in Vorbereitung).

Darf der grüne Haken für Werbezwecke  verwendet werden?
Ja, allerdings ist die Verwendung auf die folgenden Möglichkeiten beschränkt:
1. Übernahme auf Prospekte, Flyer und sonstige Werbematerialien,
2. Darstellung auf einem Schild im Eingangs- und Außenbereich.
Veränderungen an der grafischen Gestaltung des grünen Hakens sind nicht zulässig. Der grüne Haken wird den Heimen Datei zur Verfügung gestellt.

Was kostet eine Begutachtung?
Während der Projektlaufzeit (bis August 2011) ist die Begutachtung kostenlos. Dies gilt auch für Wiederholungsbegutachtungen. Nach dem Ende der Projektlaufzeit werden die Kosten - abhängig von der Größe des Heimes - bei 300 bis 450 € zzgl. MwSt. pro Begutachtung  liegen.

Warum hat mich eine angekündigte E-Mail nicht erreicht?
Dies liegt möglicherweise daran, dass ein Fehler bei der übermittelten E-Mail-Adresse vorliegt. Ist diese korrekt geschrieben? Ist es vielleicht die Adresse einer anderen Person beim Träger oder im Heim?
Oftmals ist auch ein nicht korrekt arbeitender Spam-Filter die Ursache des Problems.

Kann ich bei meinen Zugangsdaten das Passwort ändern?
Aus Sicherheitsgründen ist es leider nicht möglich, das automatisch erstellte Passwort durch ein selbst ausgesuchtes zu ersetzen.



Fragen von angehenden Gutachterinnen und Gutachtern


Wer kann Gutachterin bzw. Gutachter werden?
Grundsätzlich können alle Personen Gutachterin bzw. Gutachter werden, die Interesse an der Lebenssituation älterer Menschen in Heimen haben und sich für eine Verbesserung von deren Lebensqualität einsetzen möchten. Besonders geeignet sind Personen, die bereits Erfahrungen mit der Lebenssituation älterer Menschen in Heimen sammeln konnten, insbesondere aufgrund einer ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit in diesem Bereich. Hierbei muss jedoch ein Interessenkonflikt ausgeschlossen sein.
Näheres ist im Anforderungsprofil gesagt, das über den Gutachter-Bereich allgemein zugänglich ist.

Wer kann nicht Gutachterin bzw. Gutachter werden?
Grundsätzlich kommen als Gutachterin bzw. Gutachter folgende Personen nicht in Frage:
a) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des MDK oder der Heimaufsicht,
b) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Trägern ambulanter Dienste oder stationärer Einrichtungen der Altenhilfe,
c) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von ambulanten Diensten oder stationären Einrichtungen der Altenhilfe (inklusive Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege),
d) Gewerbetreibende und Freiberufler und deren Beschäftigte, zu deren Kunden typischerweise stationäre Einrichtungen der Altenhilfe oder deren Bewohnerinnen und Bewohner gehören (z.B. selbstständige oder angestellte Berater, Beschäftigte von Sanitätshäusern).
Ausnahmen sind bei den Punkten b) bis d) dann möglich, wenn die berufliche Tätigkeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Betreuung oder Pflege älterer Menschen steht oder wenn der ehrenamtliche Einsatz als Gutachterin bzw. Gutachter vom Bereich der beruflichen Tätigkeit räumlich klar getrennt werden kann.

Wie kann ich Gutachter bzw. Gutachterin werden?
Interessierte können sich über den Gutachter-Bereich als Gutachterin bzw. Gutachter anmelden.

 

Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Mittwoch, 26. Mai 13:52

Wir alle freuen uns am grünen Haken zu hängen!

Staatssekretärin Julia Klöckner überreichte Altenzentrum-Sankt-Stephan Qualitätssiegel


Dienstag, 22. Dezember 12:19

Heimverzeichnis bietet neue Schulungen für Ehrenamtliche an

Die BIVA bietet zu Beginn des neuen Jahres wieder Schulungen für Ehrenamtliche an, die sich als...


Für interessierte Träger:

Ich möchte mein Heim in das Heimverzeichnis aufnehmen lassen.

Für interessierte Ehrenamtliche:

Ich möchte mich als Gutachter/in zur Verfügung stellen.

Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. & ISIS - Institut für Soziale Infrastruktur, Frankfurt am Main, © 2010