Wie bewerten wir die Aussagen zur Lebensqualität?
Die Gutachterinnen und Gutachter erheben im Rahmen ihrer Begehungen die Informationen, die erforderlich sind, um über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von 121 Kriterien durch das untersuchte Heim entscheiden zu können. Dazu dienen drei Erhebungsbögen sowie die dazugehörigen umfangreichen Anleitungen. Die 121 verwendeten Kriterien verteilen sie wie folgt auf die Dimensionen der Lebensqualität:
Autonomie | 52 Kriterien |
Teilhabe | 37 Kriterien |
Menschenwürde | 32 Kriterien |
Ein Heim erhält dann den Hinweis auf die Gewährleistung von Lebensqualität auf www.heimverzeichnis.de, wenn in jeder der drei Dimensionen mindestens 80% der Kriterien erfüllt sind. Alle Kriterien gehen mit dem gleichen Gewicht in die Berechnungen ein. Ein einzelnes Kriterium kann lediglich als erfüllt oder nicht erfüllt gezählt werden, Abstufungen sind nicht vorgesehen. Von der Berechnung ausgenommen werden Kriterien, die im Einzelfall nicht anwendbar sind. So können beispielsweise Fragen zu Mehrbettzimmer nicht beantwortet werden, wenn es keine gibt.
Wir alle freuen uns am grünen Haken zu hängen!
Staatssekretärin Julia Klöckner überreichte Altenzentrum-Sankt-Stephan Qualitätssiegel
Heimverzeichnis bietet neue Schulungen für Ehrenamtliche an
Die BIVA bietet zu Beginn des neuen Jahres wieder Schulungen für Ehrenamtliche an, die sich als...
Für interessierte Träger:
Ich möchte mein Heim in das Heimverzeichnis aufnehmen lassen.
Für interessierte Ehrenamtliche:
Ich möchte mich als Gutachter/in zur Verfügung stellen.

